Wenn ich den Notruf wähle…

//Wenn ich den Notruf wähle…
Wenn ich den Notruf wähle… 2012-08-17T11:04:21+00:00

 

  Notruf. Mehr als 1.000-mal wurden die ÖAMTC-Notarzthubschrauber in der vergangenen Wintersaison zu Einsätzen nach Skiunfällen gerufen. Lebensrettung ist dabei nur „ein seltener Glücksfall, ein Bruchteil unserer Arbeit“, betont Dr. Wolfgang Voelckel, der medizinische Koordinator der ÖAMTC-Flugrettung. Meist sei man damit beschäftigt, „Schmerzen zu lindern und die Patienten möglichst schnell zur bestmöglichen Behandlung zu bringen“. Rasche medizinische Erstversorgung hilft vor allem, Spätfolgen zu vermeiden.
Leitstelle Tirol. Ein „Calltaker“ nimmt den Notruf im Leitraum entgegen. Während ein „Dispatcher“ das Christophorus-Team alarmiert („Tirol für Christophorus 1“), betreut der Calltaker den Anrufer weiter. Zweimal lässt er sich den Notfallort beschreiben, anschließend leitet er den Anrufer telefonisch zur Ersten Hilfe an. Koordiniert wird der Einsatz vom „Supervisor“ via Funk, Telefon und vier Bildschirme.  
 

 
Alarm. Über den Pager wird die Crew des Christophorus 1 von der Leitstelle Tirol alarmiert. Vom Kommandoraum gehen sie zum Hubschrauber – aus Sicherheitsgründen ist es ihnen untersagt, zu laufen. Dort kontaktiert der Sanitäter die Leitstelle, um Details über den Einsatz zu erfragen.
 

Flugrettungszentrum West. Der Flugrettungssanitäter nimmt nun per Funk mit der Leitstelle Kontakt auf und der Supervisor der Leitzentrale macht ihn mit den Details vertraut. Aufgrund dieser Informationen wird der Arzt später entscheiden, welche medizinische Ausrüstung vom Helikopter zum Patienten getragen wird. Während des Flugs bleibt der Sanitäter für Funk und Navigation zuständig. 

 

 
 

 
 

 Anflug. Kein Einsatzort ist weiter als 50 Kilometer vom jeweiligen Helikopter-Standort entfernt. Maximal 15 Minuten darf ein Anflug dauern, im Schnitt landet „Christophorus“ schon 13 Minuten nach dem Alarm durch die Leitzentrale an der Unfallstelle. Der Notarzt hat inzwischen entschieden, was er am Notfallort benötigt. Den Notfallrucksack, das Sauerstoffgerät und Medikamente für die Erstbehandlung! Steht ein Herzinfarkt zur Behandlung an, muss der Defibrillator mit. Die Sonderzubehörtasche kommt bei Notgeburten, Amputationen, Luftröhrenschnitten zum Einsatz.

Rettung. Am Einsatzort warten schon Polizei, Rettung oder Pistenrettung zur Einweisung des Helicopters. Eine überaus große Verantwortung welche große Erfahrung benötigt. Notarzt und Flugretter versorgen den Patienten und betten ihn auf eine Vakuum-Matratze – gefüllt mit kleinen Styroporkugeln, passt sie sich beim Entziehen der Luft dem Körper an und stabilisiert den Patienten.  
  Verladung. Durch die Seitentür wird der Patient in den Helikopter geschoben. Der Arzt, der neben dem Patienten sitzt, überwacht während des Fluges den Patienten. Herzaktivität, Sauerstoffgehalt im Blut und Blutdruck werden vom Notarzt in einem Protokoll notiert. Die Konsole über dem Patienten enthält zudem eine Motorspritzenpumpe zum Dosieren der Medikamente und das Beatmungsgerät „Oxylog“. Gesamtwert der medizintechnischen Ausrüstung: 50.000 Euro. 
Rückflug. Nicht länger als acht Minuten soll der Flug ins nächste geeignete Krankenhaus dauern. Ist der Patient in einem kritischen Zustand, hilft der Sanitäter bei der Behandlung. Ein Schrank zwischen den beiden Vordersitzen enthält drei Dutzend Medikamente: Schmerzmittel, Narkotika, Kreislaufmittel für Unfallpatienten; für Infarktpatienten zusätzlich modernste „Metalyse“-Medikamente (Kostenpunkt: 1.200 Euro pro Behandlung). „Viele unterschätzen die Anstrengungen eines Skitags auf 3.000 Meter Höhe“, sagt Notarzt Dr. Voelckel. „Pro Wintersaison behandeln wir 30 bis 35 Herzinfarkte.“  
  Geschafft. Rund 40 Minuten sind seit der Alarmierung vergangen. Der Patient wurde erstversorgt und kann stabilisiert übergeben werden. „Das ist der Grund, warum sich eine teure Helikopter-Bergung auch volkswirtschaftlich lohnt“, so Dr. Voelckel. „Wenn jemand einen halben Tag lang aus einer Steilwand geborgen und per Ackja und Rettungswagen ins Spital transportiert werden muss, führt das zu weiteren Organschäden, der Heilungsprozess wird langwieriger, eine Invalidisierung wahrscheinlicher.“ Für den Patienten entstehen im Normalfall keine Kosten: für die Deckung sorgt entweder die Krankenkasse oder – bei Ski- und Alpinunfällen – der ÖAMTC-Schutzbrief.