Verrechung von Einsätzen

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Verrechung von Einsätzen 2013-02-13T09:33:35+00:00

 

Sport- und Freizeitunfälle:

Die Kosten eines Hubschraubereinsatzes des Christophorus Flugrettungsvereines nach einem alpinen Sport- und Freizeitunfall werden dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Der Patient kann diese Rechnung bei seiner etwaig vorhandenen Privatversicherung einreichen.

Alle anderen Unfälle (außer alpinen Sport- und Freizeitunfällen):

Der Patient bekommt von der Verrechnungsabteilung des Christophorus Flugrettungsvereines ein Informationsblatt, in dem er befragt wird ob er über eine private Zusatzversicherung verfügt, die zur Zahlung der Einsatzkosten herangezogen werden kann.

* Ist dies der Fall so bekommt der Patient die Rechnung vom Christophorus Flugrettungsvereines mit der Bitte, die Rechnung bei der betreffenden Privatversicherung einzureichen.

** Ist dies nicht der Fall so bezahlt das Land Tirol (nur bei Einsatzort in Tirol!) einen Zuschuss an den Christophorus Flugrettungsvereines und der Patient bekommt keine Rechnung. Der Patient bestätigt weiters mit seiner Unterschrift sein Einverständnis, dass der Zuschuss vom Land Tirol direkt von uns verrechnet werden kann. 

 

 

 

Was bezahlt die Sozialversicherung und wann bekommt der Patient eine Rechnung?

Die Verrechnung der ÖAMTC-Hubschraubereinsätze ist für jedermann transparent und klar nachvollziehbar. Seitens der Sozialversicherungsträger werden lediglich die Transportkosten, nicht aber die notfallmedizinische Versorgung getragen. Die Vergütung erfolgt durch Pauschalen, die die Selbstkosten nicht einmal annähernd abdecken.
Bei Unfällen/Notfällen:
Mit den Sozialversicherungen ist geregelt, dass für medizinisch notwendige Einsätze eine Pauschale pro Primäreinsatz bezahlt wird. Diese Pauschale beträgt bei nichtalpinen Einsätzen 948,27 Euro und in Einzelfällen nach Verkehrsunfällen 1.821,97 Euro.

Notwendigkeit eines Einsatzes

Über die medizinische Notwendigkeit eines Einsatzes entscheidet der Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse jedoch erst im Nachhinein, basierend auf Spitalsbefunden, die mit den am Notfallort zur Verfügung stehenden Diagnosegeräten gar nicht möglich wären.

Müssen die verbleibenden Restkosten vom Patienten bezahlt werden?

So passiert es häufig, dass Einsätze bei Verletzungen, die zunächst schwerwiegender wirkten, als sie dann im Endeffekt waren, von den Krankenkassen nicht abgegolten werden. Eine Nachverrechnung an die Patienten gibt es jedoch nicht. Für Patienten sind diese Einsätze kostenfrei.
Sport- und Freizeitunfälle in alpinem Gelände:
Da die Krankenkasse nur für den Transport im Tal zuständig ist und nicht für den Transport vom Berg ins Tal, gibt es hier keinen kompletten Kostenersatz von der Krankenkasse. Bei alpinen Einsätzen mit sehr schweren Verletzungen bezahlt die Kasse ein Pauschale von 894,93 Euro für den Transport im Tal. Die verbleibenden Restkosten müssen vom Patienten bzw. dessen Privatversicherungen getragen werden.

Versicherung für Sport- und Freizeitunfälle
Mittlerweile haben jedoch mehr als 95 Prozent der Betroffenen u.a. bei Unfallversicherungen, der Bergrettung, beim Alpenverein, den Naturfreunden, beim Skiverband, bei Kreditkartenunternehmen, mit dem ÖAMTC-Schutzbrief, etc. eine Versicherung für diese Sport- und Freizeitunfälle.

 

Allgemeine Informationen über die Verrechnung von Einsätzen durch den ÖAMTC Notarzthubschrauber finden sie auf der Homepage des ÖAMTC.
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